Altglas trennen leicht gemacht – Nicht alles passt ins Altglas!
Konservengläser, Glasflaschen, Kosmetik- oder Medizingläschen gehören nicht in den Restmüll.
Konservengläser, Glasflaschen, Kosmetik- oder Medizingläschen gehören nicht in den Restmüll.
Entwicklungs- und Ergänzungssatzung „Friedhofsweg“ gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 BauGB - 2. Änderung
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Ergänzungssatzung in den Bereichen „Am Erbgut“ und „Am Jungerts“ gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Bei verschiedenen Landwirten/innen wurden Zwischenzähler für den Stallbereich eingebaut.
Nach Durchsicht unserer Unterlagen ist bei mehreren der privaten Zwischenzähler die Eichzeit in 2022 bereits abgelaufen. Eine Berücksichtigung der privaten Zwischenzähler, im Hinblick auf die Abwassergebühren, kann nur bei gültig geeichten Wasserzählern erfolgen.
Wir bitten um Überprüfung der Eichgültigkeit und ggf. Austausch der Zwischenzähler.
Die nachstehende Haushaltssatzung des Feldwege- und Grabenunterhaltungsverbandes für das Kreisgebiet Fulda-West für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Aufgrund des § 18 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) vom 16.12.1969 (GVBl. I S. 307), in der derzeit gültigen Fassung vom 21. März 2005 (GVBl. I S. 229), in Verbindung mit §§ 114 a ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl. I S. 218) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 24.03.2010 (GVBl. I S. 119) hat die Verbandsversammlung am 09.05.2022 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Die nächste Sprechstunde für ukrainische Flüchtlinge findet am
Donnerstag den 09.02.2023 von 9:00 -11:00 Uhr im Rathaus statt !
Alle private Interessierten, die in den abgegrenzten Fördergebieten eine Baumaßnahme im Rahmen der Dorfentwicklung planen, bekommen eine Beratung hinsichtlich städtebaulicher, gestalterischer oder landschaftsplanerischer Belange ihres Fördervorhabens.
Die Beratung ist für die Antragsteller kostenfrei, die Kosten werden im Rahmen einer förderfähigen Maßnahme von der Gemeinde übernommen. Aufgrund einer öffentlichen Ausschreibung ist der Architekt Herr J. Michael Ruhl mit der privaten Bauberatung beauftragt worden. Bitte setzten sie sich wegen der Beratung direkt mit Herrn Ruhl in Verbindung:
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung im Juli 2022 das folgende integrierte kommunale Entwicklungskonzept (IKEK) als Grundlage für Fördermaßnahmen im Rahmen der Dorferneuerung beschlossen.
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hat den Notfallratgeber „Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen“ veröffentlicht. Das BBK informiert darin über die Vorsorge für den Katastrophenfall und das richtige Handeln bei Katastrophen wie Unwetter, Feuer, Hochwasser oder Gefahrstoffen.
Den Ratgeber erhalten Sie kostenfrei bei der Gemeinde Freiensteinau.
Ansprechpartner:
Herr Knapp
Tel.: 06666/9600-25
E-Mail: knapp@freiensteinau.de
IHRE INTERESSEN UND BEDÜRFNISSE STEHEN IM VORDERGRUND
In unseren Gemeinden gibt es bereits eine Vielfalt an Angeboten auf die Sie zugreifen können. Kinder und Jugendliche, sowie Eltern und Familien, werden hier zusammengebracht und können als Gruppe miteinander agieren. Diese Palette an Angeboten soll für Sie transparent sein.
Weitere Informationen finden Sie in der PDF-Datei:
Förderprogramm der Hessischen Staatskanzlei für den ländlichen Raum
Verlängerung des Programmes für das Jahr 2023
Dörfer machen Hessen stark! Die Landesregierung unterstützt engagierte Dörfer mit dem Förderprogramm „Starkes Dorf – Wir machen mit!“
Die Dorfgemeinschaft lebt vom Miteinander, von gemeinsamen Aktivitäten der jungen und älteren Generation sowie vom ehrenamtlichen Engagement. Dörfer mit einer aktiven Bürgerschaft packen Probleme selbst an und können ihre Zukunft selbst gestalten.
DorfFunk ist die Kommunikationszentrale der Regionen!
Die App DorfFunk ist kostenlos und werbefrei für Android und iOS erhältlich.
Bürger und Bürgerinnen können ihre Hilfe anbieten, Gesuche einstellen oder einfach zwanglos miteinander plauschen.
Mit der DorfFunk-App können Bürger und Bürgerinnen mit der Gemeinde kommunizieren.
Über das Smartphone erreichen Informationen, amtliche Bekanntmachungen, Informationen von Vereinen und lokalen Geschäften usw. direkt die Bürger und Bürgerinnen.
Hier gelangen Sie zur Android-App.
Hier gelangen Sie zur iOS-App.
Mitmachen und losfunken!
Jeden Donnerstag von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr per
Telefon 07173550789 oder per
Skype live:maier_268
oder für Terminvereinbarung
Fa. Sturmius Maier
Energieberater und Handwerksmeister im SHK
Sachverständiger der KFW und Bafa
Regionalenergieberater der Hesa
Bis auf Weiteres finden keine Sprechtage im Rathaus statt. Bei Fragen können Sie sich direkt an Bernd Sill wenden, Tel. 06666-743