Bauleitplanung der Gemeinde Freiensteinau, Gemarkung Ober-Moos
Entwicklungs- und Ergänzungssatzung „Friedhofsweg“ gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 BauGB - 2. Änderung
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
(1) Die Gemeindevertretung der Gemeinde Freiensteinau hat am 28.07.2022 gemäß § 2 Abs.1 BauGB die Aufstellung der 2. Änderung der Entwicklungs- und Ergänzungssatzung „Friedhofsweg“ gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 BauGB in der´Gemarkung Ober-Moos beschlossen.
(2) Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen. Betroffen ist in der Gemarkung Ober-Moos, in der Flur 1, das Flurstück 33tlw.
(3) Das Plangebiet befindet sich am östlichen Ortsrand des Ortsteils Ober-Moos. Geplant ist die Umwandlung einer privaten Grünfläche mit der Zweckbestimmung Wiese / Weide in ein Dörfliches Wohngebiet gemäß § 5a BauNVO. Bereits im Zuge der 1. Änderung der Entwicklungs- und Ergänzungssatzung „Friedhofsweg“ wurde der Ortsrand in diesem Bereich sinnvoll abgerundet, sodass nun auch die private Grünfläche mit der Zweckbestimmung Wiese / Weide überplant und einer baulichen Nachverdichtung zugeführt werden soll.
(4) Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
(5) Im vereinfachten Verfahren, das bei einem Satzungsverfahren nach § 34 Abs.4 Satz 1 Nr. 2 und 3 BauGB anzuwenden ist, wird gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs.2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung (§ 10a Abs. 1 BauGB) abgesehen wird.
(6) In Ausführung des § 3 Abs. 1 BauGB (Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) liegen die Planunterlagen des Vorentwurfes zur 2. Änderung der Entwicklungs- und Ergänzungssatzung in der Zeit vom
30.01.2023 – 03.03.2023 einschließlich
bei der Gemeinde Freiensteinau, Rathaus, Alte Schulstraße 5, Oberer Eingang, Zimmer 6, zur allgemeinen Einsichtnahme aus und können zu folgenden Zeiten oder nach Vereinbarung eingesehen werden:
Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 08:00 - 12:30 Uhr
Montag und Mittwoch von 13:15 – 16:45 Uhr
Dienstag von 13:15 - 18:00 Uhr
Donnerstag von 13:15 – 17:15 Uhr
Freitag von 08:00 – 13:15 Uhr
Während dieser Auslegungsfrist, können von jedermann Anregungen und Hinweise zur Planung schriftlich oder zu Protokoll vorgebracht werden. Die Stellungnahmen können auch, unter Angabe des Bebauungsplanes, per E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) abgegeben werden.
(7) Die Planunterlagen werden zusätzlich in das Internet eingestellt und können auf der Homepage www.freiensteinau.de unter der Rubrik Bauen, Gewerbe und Wirtschaft, Unterpunkt Bebauungspläne eingesehen werden.
(8) Gemäß § 4b BauGB hat die Gemeinde Freiensteinau das Planungsbüro Fischer aus 35435 Wettenberg mit der Durchführung des Verfahrens nach BauGB beauftragt.
Entwicklungs- und Ergänzungssatzung „Friedhofsweg“ - 2. Änderung, Gemarkung Ober-Moos
Übersichtskarte
Ausschnitt genordet, ohne Maßstab
Freiensteinau, 19.01.2023
Der Gemeindevorstand
Der Gemeinde Freiensteinau
Sascha Spielberger, Bürgermeister