Bauleitplanung der Gemeinde Freiensteinau, Gemarkung Radmühl (Preuß.)
Ergänzungssatzung im Bereich „Häselweg“ - 1. Änderung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB und der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB - Entwurfsoffenlage
(1) Die Gemeindevertretung der Gemeinde Freiensteinau hat am 15.12.2022 gemäß § 2 Abs.1 BauGB die Aufstellung der Ergänzungssatzung im Bereich „Häselweg“ - 1. Änderung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB in der Gemarkung Radmühl (Preußisch) beschlossen.
(2) Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen und liegt nordwestlich und östlich der Straße Häselweg. Betroffen sind in der Gemarkung Radmühl (Preuß.) in der Flur 4 die Flurstücke 55tlw., 56tlw., 57tlw., 92tlw., 138/2tlw. und 139/1tlw.
(3) Geplant ist die Abgrenzung und Festlegung der bebauten Ortsteile im Bereich nordwestlich und östlich des Häselweges, da die einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung der angrenzenden Flächen entsprechend geprägt sind. Kleinflächig ist die Erweiterung der Baugrundstücke im Nordwesten der Ortslage geplant, da dieser Bereich bereits über den Häselweg erschlossen ist.
Der Flächennutzungsplan stellt den Bereich überwiegend als Siedlungsfläche (gemischte Baufläche Planung und Bestand), sowie kleinflächig als landwirtschaftliche Fläche dar. Der Ortsrand erfährt in diesem Bereich eine kleinflächige, sinnvolle städtebauliche Ergänzung. Zur Ausweisung gelangt analog den angrenzenden Nutzungen ein Dorfgebiet im Sinne des § 5 BauNVO.
(4) Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
(5) Gemäß § 13 Abs. 2 Nr.1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und Behörden gemäß § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB abgesehen. Der Öffentlichkeit sowie den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB gegeben.
(6) Im vereinfachten Verfahren, das bei einem Satzungsverfahren nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB anzuwenden ist, wird gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung (§ 10a Abs.1 BauGB) abgesehen wird.
(7) In Ausführung des § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) liegen die Planunterlagen der Ergänzungssatzung (Plankarte und Begründung) in der Zeit vom
11.05.2023 - 19.06.2023 einschließlich
in der Gemeindeverwaltung Freiensteinau, Rathaus, Alte Schulstraße 5, Oberer Eingang, Finanzabteilung, Zimmer 6, zur allgemeinen Einsichtnahme aus und können zu folgenden Zeiten eingesehen werden (sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt):
Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag | von 08:00 - 12:30 Uhr |
Montag und Mittwoch | von 13:15 - 16:45 Uhr |
Dienstag | von 13:15 - 18:00 Uhr |
Donnerstag | von 13:15 - 17:15 Uhr |
Freitag | von 08:00 - 13:15 Uhr |
Während dieser Auslegungsfrist, während der allgemeinen Dienststunden der Verwaltung oder nach Vereinbarung, können von jedermann Anregungen und Hinweise zur Planung schriftlich oder zu Protokoll vorgebracht werden. Die Stellungnahmen können auch per E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) abgegeben werden.
(8) Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB sind die Planunterlagen zusätzlich in das Internet einzustellen und können auf der Homepage www.freiensteinau.de unter der Rubrik Bauen, Gewerbe und Wirtschaft, Unterpunkt Bebauungspläne eingesehen werden. Zusätzlich werden die Unterlagen über das zentrale Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/ zugänglich gemacht.
(9) Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und das nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
(10) Gemäß § 4b BauGB hat die Gemeinde das Planungsbüro Fischer aus 35435 Wettenberg mit der Durchführung des Verfahrens nach BauGB beauftragt.
Freiensteinau, 28.04.2023
Der Gemeindevorstand Der Gemeinde Freiensteinau
Sascha Spielberger
Bürgermeister
Ãœbersichtskarte
Ergänzungssatzung im Bereich „Häselweg“ - 1. Änderung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB in der Gemarkung Radmühl (Preuß.)
Ausschnitt geordnet, ohne Maßstab