Bürgerservice der Gemeinde Freiensteinau

Amtliche Bekanntmachung Nr. 28 - Bauleitplanung der Gemeinde Freiensteinau

Gemarkung Preußisch Radmühl, Bebauungsplan „Solarpark Hinter der Ullmich“ mit Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich

hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

1 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Freiensteinau hat in ihrer Sitzung am 16.05.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Hinter der Ullmich“ in der Gemarkung Preußisch Radmühl beschlossen.
2 Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Freiensteinau die Änderung des Flächennutzungsplans für diesen Bereich (Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB) beschlossen.
3 Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen. Betroffen sind die Flurstücke 3/2 und 18 der Flur 3 in der Gemarkung Preußisch Radmühl.
4 Planziel der Bauleitplanung ist die Darstellung und Festsetzung eines Sondergebietes für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage.
5 Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan und die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich werden hiermit gemäß § 2 Abs. 2 S. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
6 Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) werden die Planunterlagen des Vorentwurfes des Bebauungsplanes sowie der Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich der jeweiligen Begründungen mit Umweltbericht und Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag in der Zeit vom 04.07. bis 05.08.2024 einschließlich in der Gemeindeverwaltung Freiensteinau, Rathaus, Alte Schulstraße 5, Oberer Eingang, Finanzabteilung, Zimmer 6, zur allgemeinen Einsichtnahme aus und können zu folgenden Zeiten oder Vereinbarung eingesehen werden:

Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag                    von 08.00 – 12.30 Uhr
Montag und Mittwoch                                                     von 13.15 – 16.45 Uhr
Dienstag                                                                        von 13.15 – 18.00 Uhr
Donnerstag                                                                    von 13.15 – 17.15 Uhr
Freitag                                                                           von 08.00 – 13.15 Uhr

sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt.

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen und Hinweise schriftlich oder zu Protokoll vorgebracht werden. Die Stellungnahmen können auch, unter Angabe des Bebauungsplanes, per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! abgegeben werden.

7 Die Planunterlagen werden zusätzlich in das Internet eingestellt und können auf der Homepage www.freiensteinau.de unter der Rubrik Bauen, Gewerbe und Wirtschaft, Unterpunkt Bebauungspläne sowie über das Bauleitplanungsportal des Landes Hessen https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplan eingesehen werden.
8 Hinweise:

Die elektronisch bereitgestellten Beteiligungsunterlagen sind von der Gemeinde Freiensteinau sorgfältig zusammengestellt. Eine Haftung für eventuelle Fehler - insbesondere der elektronischen Verfälschung - kann gleichwohl nicht übernommen werden. Maßgeblich sind die in der Gemeindeverwaltung Freiensteinau bereit gehaltenen Beteiligungsunterlagen

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen zur vorliegenden Änderung des Flächennutzungsplanes ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend gemacht werden können.

Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist andernfalls nicht möglich. Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bauleitplanverfahrens eingewilligt. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung der Gemeindevertretung beraten und entschieden.

Nach Ablauf der Auslegungsfrist abgegebene und eingehende Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Solarpark Hinter der Ullmich“ sowie Änderung des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich unberücksichtigt bleiben.

Die Vorbereitung und Durchführung der gesetzlichen Beteiligungsschritte wurden einem privaten Planungsbüro, der Planungsgruppe Prof. Seifert in 35440 Linden, übertragen.

 
Abgrenzung Geltungsbereich FNP-Änderung (ohne Maßstab):

Abgrenzung Geltungsbereich


Abgrenzung Geltungsbereich Bebauungsplan (ohne Maßstab):

Abgrenzung Geltungsbereich B Plan