Bürgerservice der Gemeinde Freiensteinau

Amtliche Bekanntmachung Nr. 41 - Bauleitplanung der Gemeinde Freiensteinau

Gemarkung Freiensteinau, Bebauungsplan „Am Windberg II“

Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.2 BauGB (Entwurfsoffenlage)


(1) Der Gemeindevorstand der Gemeinde Freiensteinau hat am 19.10.2020 gemäß § 2 Abs.1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Windberg II“ im Ortsteil Freiensteinau im zweistufigen Regelverfahren beschlossen. Nachfolgend der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wurde am 07.04.2022 der Beschluss der Gemeindevertretung zur Umstellung des Verfahrens in ein beschleunigtes Verfahren gemäß § 13b BauGB gefasst. Im Anschluss wurde die Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13b BauGB durchgeführt. Durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 18.07.2023 - BVerwG 4 CN 3.22 wurde § 13b BauGB als nicht vereinbar mit dem Unionsrecht bewertet. Folglich konnte das Bauleitplanverfahren nicht im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB abgeschlossen werden. Am 05.11.2024 erfolgte daher der Beschluss der Gemeindevertretung zur Umstellung des Verfahrens in ein zweistufiges Regelverfahren sowie die Durchführung der Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB (Entwurfsoffenlage).

(2) Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der nachfolgenden Übersichtskarte 1 zu entnehmen. Betroffen sind die Grundstücke 352tlw., 353/11tlw., 353/18 bis 353/32 der Flur 1 und die Flurstücke 48tlw. sowie 49tlw. der Flur 9, jeweils Gemarkung Freiensteinau. Das Plangebiet liegt am nordöstlichen Ortsrand von Freiensteinau, nördlich der Straße Am Windberg und östlich der Straße Unterer Brückenweg. Die Abgrenzung der externen Ausgleichsfläche ist der nachfolgenden Übersichtskarte 2 zu entnehmen. Die Fläche liegt östlich des Ortsteiles Freiensteinau, nördlich des Kiesslersweges. Betroffen ist das Flurstück 53 in der Flur 9, Gemarkung Freiensteinau.

(3) Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Windberg II“ ist die Schaffung von bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die städtebauliche Fortführung des südlich angrenzenden Wohngebietes (Bebauungsplan „An der Steingasse“), zur Schaffung von weiteren Baugrundstücken. Das Planziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes i.S.d. § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie die Sicherung der zugehörigen Erschließung.

(4) Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB muss eine Umweltprüfung durchgeführt werden, in der die voraussichtlich erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB in die Begründung des Bebauungsplanes zu integrieren. Die Unterrichtung nach § 3 Abs.1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte gemäß den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) und diente im Hinblick auf die Ermittlung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Die bereits durchgeführte Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 i.V.m. § 13b BauGB wird im Zuge der Verfahrensumstellung ebenfalls für die Ermittlung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung genutzt. Die Umweltprüfung wird im Umweltbericht dokumentiert und zusammen mit den umweltrelevanten Stellungnahmen im Internet veröffentlicht und in der Gemeindeverwaltung ausgelegt.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor:

a)   Umweltbericht mit integriertem landschaftspflegerischem Beitrag (planungsgruppe grün 11/2024): Der Umweltbericht umfasst neben Ausführungen zu den Inhalten, Zielen und Festsetzungen des Bebauungsplanes, der Einordnung des Plangebietes und den in den einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Zielen des Umweltschutzes, eine Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung einschließlich der Maßnahmen zu ihrer Vermeidung, Verringerung bzw. ihrem Ausgleich. Die Betrachtung der umweltrelevanten Schutzgüter und Informationen umfasst in § 1 Abs.6 Nr.7a-j BauGB:

- Boden und Wasser: Hinweise zum Schutzgut Boden und der Beanspruchung dessen. Keine Betroffenheit von oberirdischen Gewässern und Lage außerhalb von Heilquellen- oder Wasserschutzgebieten. Bewertung der Planung im Hinblick auf den Eingriff in den Boden- und Wasserhaushalt.
- Klima, Luft und Luftqualität: Beschreibung der klimatischen Bestandssituation, Auswirkungen des Plangebietes für das Lokal- bzw. Kleinklima.
- Pflanzen, Biotop- und Nutzungstypen und biologische Vielfalt: Feststellung keiner direkten Betroffenheit von geschützten Biotopen. Feststellung vorhandener Pflanzenarten im Plangebiet sowie Eingriffsbewertung.
- Tiere und Artenschutzrechtliche Belange: Bestandsbeschreibung, Verweise auf gesetzliche Regelungen zum Artenschutz und Vermeidungsmaßnahmen.
- Natura-2000-Gebiete und sonstige Schutzgebiete: Feststellung keiner direkten Betroffenheit von Schutzgebieten. Ausführungen zum räumlich nächsten FFH-Gebiet.
- Landschaft: Beschreibung des bestehenden Landschaftsbildes, Auswirkungen der Planung auf das Landschafts- bzw. Ortsbild.
- Mensch, Gesundheit und Bevölkerung: Eingriffsbewertung und Ausführungen zur Erholungsfunktion.
- Kultur- und sonstige Sachgüter: Hinweis auf gesetzliche Regelungen zum Umgang mit Bodendenkmälern.

Hinzu kommt eine Eingriffs- und Ausgleichsbewertung zu dem durch den Bebauungsplan bauplanungsrechtlich vorbereiteten Eingriff in Natur und Landschaft und dessen Ausgleich. Die vorliegende Planung sieht eine externe Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft „Streuobst“ vor. Ferner umfasst der Umweltbericht Angaben zu Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen der Planung, zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung der Planung, zu den in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten sowie zur Überwachung der Umweltauswirkungen, die aufgrund des Bauleitplans auftreten können.

b)   Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (planungsgruppe grün 09/2024): In der artenschutzfachlichen Betrachtung werden die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 Abs. i. V. m. Abs. 5 BNatSchG bezüglich der gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten (europäische Vogelarten, Arten des Anhangs IV FFH-Richtlinie), die durch das Vorhaben erfüllt werden könnten, ermittelt und dargestellt sowie die naturschutzfachlichen Voraussetzungen für eine Ausnahme von den Verboten gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG ggf. geprüft. Es wurden die Artengruppen Vögel, Fledermäuse, Reptilien, Haselmaus, Heuschrecken und Tagfalter untersucht.

c)   Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und der bereits durchgeführten Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 i.V.m. § 13b BauGB sind folgende Stellungnahmen mit umweltrelevanten Informationen eingegangen bzw. umweltrelevante Themen angesprochen worden:

- Deutsche Telekom GmbH (04.07.2022): Hinweise zu Pflanzungen.
- IHK Gießen-Friedberg (12.03.2021): Hinweise zur Versiegelung und Grundflächenzahl.
- Kreisausschuss des Vogelsbergkreises, Amt für den ländlichen Raum (25.02.2021, 22.06.2022): Hinweise zu externen Kompensationsflächen sowie zur Abgrenzung der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen.
- Kreisausschuss des Vogelsbergkreises, Bauaufsicht (11.03.2021, 12.07.2022): Hinweise zur Höhenentwicklung im Plangebiet und zur Inanspruchnahme von Außenbereichsflächen.
- Kreisausschuss des Vogelsbergkreises, Brandschutz (28.06.2022): Hinweise zum Brandschutz.
- Kreisausschuss des Vogelsbergkreises, Naturschutz (15.03.2021, 18.07.2022): Hinweise zu Habitatstrukturen und zum Artenschutz, insb. Vogelarten und Insektenschutz, Hinweise zum Grünland, Hinweise zur Kompensationsplanung und zu bestehenden Gehölzen.
- Kreisausschuss des Vogelsbergkreises, Wasser- und Bodenschutz (09.03.2021, 11.07.2022): Allgemeine Hinweise zu wasserwirtschaftlichen Belangen und zum Bodenschutz, Hinweise zur Niederschlagswasserbewirtschaftung und zum Versiegelungsgrad. Hinweise zur Entwässerungsplanung und dem davon betroffenen Gewässer.
- Regierungspräsidium Darmstadt, Kampfmittelräumdienst (01.03.2021): Hinweise zu Kampfmitteln und Bombenblindgängern.
- Regierungspräsidium Gießen, Dez. 31 (15.03.2021, 14.07.2022): Hinweise zur Flächeninanspruchnahme und zur landwirtschaftlichen Nutzung der Fläche, Hinweise zum Grundwasserschutz und zu oberirdischen Gewässern, Hinweise zum nachfolgenden und vorsorgenden Bodenschutz, zur Erosion sowie zur Abfallwirtschaft. Hinweise zum Immissionsschutz und zum Bergbau, zu forstlichen Belangen sowie zur Lage außerhalb von Landschafts- oder Naturschutzgebieten. Hinweise zum Monitoring-Konzept.

Die umweltrelevanten Stellungnahmen werden zusammen mit der Umweltprüfung (Umweltbericht), in der die Aspekte der Kompensation und Regelungen nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und dem Hess. Naturschutzgesetzes behandelt sind, sowie dem Gutachten zum Thema Artenschutz im Internet auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht.

(5) In Ausführung des § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) werden die Planunterlagen des Bebauungsplanes (Plankarte und Begründung) einschließlich Umweltbericht, Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag und den o.g. umweltrelevanten Stellungnahmen in der Zeit vom 09.12.2024 – 17.01.2025 einschließlich im Internet auf der Homepage der Gemeinde unter https://www.freiensteinau.de/bauen-gewerbe-wirtschaft/bebauungsplaene.html veröffentlicht und können ebenfalls über das zentrale Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/ eingesehen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Gemeindeverwaltung Freiensteinau, Rathaus, Alte Schulstraße 5, 36399 Freiensteinau, Oberer Eingang, Zimmer 6. Diese können zu folgenden Zeiten oder nach Vereinbarung eingesehen werden: 

Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 08:00 bis 12:30 Uhr
Montag und Mittwoch von 13:15 bis 16:45 Uhr
Dienstag von 13:15 bis 18:00 Uhr
Donnerstag von 13:15 bis 17:15 Uhr
Freitag von 08:00 bis 13:15 Uhr

Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder zur Niederschrift, abgegeben werden können. Die elektronische Abgabe der Stellungnahmen ist zum Beispiel unter der E-Mail-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! möglich.

(6) Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

(7) Das Planungsbüro Fischer aus 35435 Wettenberg ist gemäß § 4b BauGB mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens beauftragt.


Der Gemeindevorstand
Der Gemeinde Freiensteinau

Sascha Spielberger
Bürgermeister


Übersichtskarten:

Freiensteinau Am Windberg II Karte 2