Amtliche Bekanntmachung Nr. 40 - Viehzählung zur Berücksichtigung bei den Abwassergebühren
Die Erhebungsbögen für die Viehzählung zur Berücksichtigung der Großvieheinheiten werden entweder per E-Mail verschickt oder über die Ortsdiener zugestellt. Die Viehzählungsbogen bitte selbst ausfüllen und bis spätestens 09.12.2024 per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zurücksenden oder den ausgedruckten Viehzählungsbogen in den Briefkasten des Rathauses einwerfen.
Haben Sie keinen Viehzählungsbogen erhalten, melden Sie sich bitte unverzüglich an der Gemeindeverwaltung Freiensteinau, Frau Schwarze, Tel. 06666/9600-16 oder senden Sie eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Diese Erhebung erfolgt nur bei Landwirten, die keinen Zwischenzähler für den landwirtschaftlichen Bereich eingebaut haben.
Freiensteinau, 27.11.2024
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Freiensteinau
Sascha Spielberger
Bürgermeister