Bürgerservice der Gemeinde Freiensteinau

Amtliche Bekanntmachung Nr. 42 - Bauleitplanung der Gemeinde Freiensteinau

Gemarkung Holzmühl, Ergänzungssatzung „Westlich Lindenstraße“ gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB und der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB - Entwurfsoffenlage


(1) Die Gemeindevertretung der Gemeinde Freiensteinau hat am 27.06.2024 gemäß § 2 Abs.1 BauGB die Aufstellung der Ergänzungssatzung im Bereich „Westlich Lindenstraße“ gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB in der Gemarkung Holzmühl beschlossen.

(2) Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen und liegt am südlichen Ortsrand von Holzmühl westlich der Lindenstraße. Betroffen sind das Flurstück 53tlw. in der Flur 5 sowie die Flurstücke 77tlw. und 78 in der Flur 1, alle Gemarkung Holzmühl.

(3) Das Plangebiet grenzt unmittelbar südlich an die bestehende Wohnbebauung an. Vorliegend sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Schaffung eines kleineren Wohnhauses (Tiny-Haus-Stil) geschaffen werden. Der Ortsrand erfährt in diesem Bereich eine kleinflächige, städtebaulich sinnvolle Ergänzung.

(4) Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

(5) Gemäß § 34 Abs. 6 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr.1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und Behörden gemäß § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB abgesehen. Der Öffentlichkeit sowie den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB gegeben.

(6) Im vereinfachten Verfahren, das bei einem Satzungsverfahren nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB anzuwenden ist, wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der Zusammenfassenden Erklärung (§ 10a Abs.1 BauGB) abgesehen wird.

(7) In Ausführung des § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) werden die Planunterlagen des Bebauungsplanes (Plankarte und Begründung) in der Zeit vom 09.12.2024 – 17.01.2025 einschließlich im Internet auf der Homepage der Gemeinde unter https://www.freiensteinau.de/bauen-gewerbe-wirtschaft/bebauungsplaene.html veröffentlicht und können ebenfalls über das zentrale Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/ eingesehen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Gemeindeverwaltung Freiensteinau, Rathaus, Alte Schulstraße 5, 36399 Freiensteinau, Oberer Eingang, Zimmer 6. Diese können zu folgenden Zeiten oder nach Vereinbarung eingesehen werden: 

Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 08:00 bis 12:30 Uhr
Montag und Mittwoch von 13:15 bis 16:45 Uhr
Dienstag von 13:15 bis 18:00 Uhr
Donnerstag von 13:15 bis 17:15 Uhr
Freitag von 08:00 bis 13:15 Uhr

Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.

(8) Gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden sollen und das nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

(9) Gemäß § 4b BauGB ist das Planungsbüro Fischer aus 35435 Wettenberg mit der Durchführung des Verfahrens nach BauGB beauftragt.


Der Gemeindevorstand
Der Gemeinde Freiensteinau

Sascha Spielberger
Bürgermeister


 Übersichtskarte:

Holzmühl Westlich Lindenstraße

Ausschnitt genordet, ohne Maßstab