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Bürgerservice der Gemeinde Freiensteinau

Amtliche Bekanntmachung Nr. 21 - Bauleitplanung der Gemeinde Freiensteinau, Gemarkung Weidenau

Klarstellungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr.1 BauGB „südlich Siedlungsstraße“ und „östliche Hauptstraße“

Inkrafttreten der Satzung gemäß § 10 Abs.3 BauGB i.V.m. § 34 Abs.6 Satz 2 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Freiensteinau hat auf ihrer Sitzung am 05.11.2024 die Klarstellungssatzung „südlich Siedlungsstraße“ und „östliche Hauptstraße“ im Ortsteil Weidenau gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr.1 BauGB (Baugesetzbuch) und § 5 HGO (Hessische Gemeindeordnung) als Satzung beschlossen.

Der Geltungsbereich ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen.

Die Beschlussfassung über die Klarstellungssatzung wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Gemäß § 34 Abs. 6 BauGB i.V.m. § 10 Abs. 3 BauGB (Baugesetzbuch) tritt die Satzung mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Die Klarstellungssatzung wird vom Tag der Bekanntmachung während der allg. Dienststunden der Verwaltung in der Gemeindeverwaltung Freiensteinau, Alte Schulstraße 5, Eingang Hauptgebäude, Untergeschoss, 36399 Freiensteinau, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt (§ 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB).

Gemäß § 10a Abs. 2 BauGB kann die Klarstellungssatzung mit Begründung ergänzend auf der Homepage der Gemeinde Freiensteinau unter https://www.freiensteinau.de/bauen-gewerbe-wirtschaft/bebauungsplaene.html eingesehen werden.


Freiensteinau, 04.04.2025

Der Gemeindevorstand
Der Gemeinde Freiensteinau

Sascha Spielberger
Bürgermeister


Übersichtskarte:

genordet, ohne Maßstab

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