Amtliche Bekanntmachung Nr. 21 - Bauleitplanung der Gemeinde Freiensteinau, Gemarkung Weidenau
Klarstellungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr.1 BauGB „südlich Siedlungsstraße“ und „östliche Hauptstraße“
Inkrafttreten der Satzung gemäß § 10 Abs.3 BauGB i.V.m. § 34 Abs.6 Satz 2 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Freiensteinau hat auf ihrer Sitzung am 05.11.2024 die Klarstellungssatzung „südlich Siedlungsstraße“ und „östliche Hauptstraße“ im Ortsteil Weidenau gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr.1 BauGB (Baugesetzbuch) und § 5 HGO (Hessische Gemeindeordnung) als Satzung beschlossen.
Der Geltungsbereich ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen.
Die Beschlussfassung über die Klarstellungssatzung wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Gemäß § 34 Abs. 6 BauGB i.V.m. § 10 Abs. 3 BauGB (Baugesetzbuch) tritt die Satzung mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Die Klarstellungssatzung wird vom Tag der Bekanntmachung während der allg. Dienststunden der Verwaltung in der Gemeindeverwaltung Freiensteinau, Alte Schulstraße 5, Eingang Hauptgebäude, Untergeschoss, 36399 Freiensteinau, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt (§ 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB).
Gemäß § 10a Abs. 2 BauGB kann die Klarstellungssatzung mit Begründung ergänzend auf der Homepage der Gemeinde Freiensteinau unter https://www.freiensteinau.de/bauen-gewerbe-wirtschaft/bebauungsplaene.html eingesehen werden.
Freiensteinau, 04.04.2025
Der Gemeindevorstand
Der Gemeinde Freiensteinau
Sascha Spielberger
Bürgermeister
Übersichtskarte:
genordet, ohne Maßstab