Bürgerservice der Gemeinde Freiensteinau

Aktuelles

  • Erinnerung zur Zahlung der Gemeindeabgaben

    Die Gemeindekasse Freiensteinau macht darauf aufmerksam, dass am 15.02.2023 folgende Abgaben (Steuer- und Gebührenverpflichtungen) fällig waren:

    1. Quartal 2023
    Wasser- und Abwassergebühren
    Grundsteuer
    Gewerbesteuer

    Die Abgabenpflichtigen, die mit der Entrichtung der Gemeindeabgaben in Rückstand sind, werden hierdurch öffentlich erinnert, die Rückstände sofort an die Gemeindekasse zu zahlen.

    Geben Sie bitte die auf Ihrem Steuerbescheid ersichtliche Kontonummer an.

    Nach dem 10. März 2023 werden die fällig gewesenen Abgaben im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens nach den landesrechtlichen Bestimmungen zwangsweise eingezogen und auf Grund § 240 der Abgabenordnung (AO) vom 16.3.1976 (in der derzeit gültigen Fassung) folgender Säumniszuschlag erhoben:
    Für jeden angefangenen Monat vom Fälligkeitstage ab gerechnet 1 (eins) von Hundert des auf volle 50,-- Euro abgerundeten Betrages.

    Konten der Gemeindekasse
    Volksbank Lauterbach-Schlitz e.G., IBAN DE98 5199 0000 0005 0660 00
    Sparkasse Oberhessen, IBAN DE80 5185 0079 0382 1003 52
    Postbank Frankfurt, IBAN DE71 5001 0060 0041 1526 08

    Bei weiteren Fragen zu den Gemeindeabgaben oder zum Abbuchungsverfahren stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
    Marina Herchenröder-Betz, Tel.: 06666-9600-12, Fax: 06666/9600-24,
    Email: herchenroeder-betz@freiensteinau.de

    Freiensteinau, 07.03.2023

     

    Marina Herchenröder-Betz, Kassenverwalterin

  • Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Freiensteinau, Gemarkung Ober-Moos für den Bereich „Am Heiligen Stock“ Öffentliche Bekanntmachung der Genehmigung

    Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Freiensteinau, Gemarkung Ober-Moos für den Bereich „Am Heiligen Stock“ Öffentliche Bekanntmachung der Genehmigung

    Gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) wird hiermit bekannt gemacht, dass das Regierungspräsidium Gießen die o. g. Flächennutzungsplanänderung entsprechend der Verfügung vom 07.02.2023, Aktenzeichen -Az. RPGI-31-61a0100/98-2014/8, Dokument Nr. 2023/24179 gemäß § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt hat.

    Der räumliche Geltungsbereich umfasst das Grundstück „Am Heiligen Stock“, Flurstück 1/1, Flur 5, Gemarkung Ober-Moos mit einer Fläche von 10.696 m².

    Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung zu entnehmen.

     

    Die Flächennutzungsplanänderung mit Begründung mit integriertem Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung kann bei der Gemeinde Freiensteinau, Rathaus, Alte Schulstraße 5, Oberer Eingang, Zimmer 6, zur allgemeinen Einsichtnahme aus und können zu folgenden Zeiten eingesehen werden:

    Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 08:00 - 12:30 Uhr
    Montag und Mittwoch von 13:15 – 16:45 Uhr
    Dienstag von 13:15 - 18:00 Uhr
    Donnerstag von 13:15 – 17:15 Uhr
    Freitag von 08:00 – 13:15 Uhr
    sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt.
    Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich:

    1. eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens-und Formvorschriften,
    2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
    3. nach § 214 Absatz 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

    wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a beachtlich sind.

    Gemäß§ 44 Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass der Entschädigungsberechtigte nach§ 44 Abs. 3 BauGB Entschädigung verlangen kann, wenn die in den§§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.

    Nach§ 44 Abs. 4 BauGB erlischt der Entschädigungsanspruch, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die v. g. Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

     

    Mit dieser Bekanntmachung wird die Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Freiensteinau, Gemarkung Ober-Moos für den Bereich „Am Heiligen Stock“
    gem. § 6 Abs. 5 wirksam.

     

    Freiensteinau, den 17.02.2023

    Der Gemeindevorstand
    Der Gemeinde Freiensteinau

     

    gez. Sascha Spielberger
    Bürgermeister (Siegel)

  • Grünabfallsammelstellen und –kompostierungsanlagen

    Der Zweckverband Abfallwirtschaft Vogelsbergkreis informiert, dass alle Sammelplätze und Kompostanlagen für die Annahme von Grüngut im ZAV-Gebiet ab

    Samstag, dem 18.02.2023

    wieder geöffnet sind.

    Wir bitten um Beachtung.

    veröffentlicht:

    Freiensteinau, 16.02.2023

    Zweckverband Abfallwirtschaft Vogelsbergkreis

     

  • Bauleitplanung der Gemeinde Freiensteinau, Gemarkung Reichlos

    Bauleitplanung der Gemeinde Freiensteinau, Gemarkung Reichlos

    Klarstellungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr.1 BauGB „Seestraße“ im Bereich südlich Rhönstraße

    Inkrafttreten der Satzung gemäß § 10 Abs.3 BauGB i.V.m. § 34 Abs.6 Satz 2 BauGB

    Die Gemeindevertretung der Gemeinde Freiensteinau hat auf ihrer Sitzung am 26.01.2023 die Klarstellungssatzung „Seestraße“ im Bereich südlich Rhönstraße in Reichlos gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr.1 BauGB (Baugesetzbuch) und § 5 HGO (Hessische Gemeindeordnung) als Satzung beschlossen.

    Der Geltungsbereich ist der nachfolgenden Übersichtsskizze zu entnehmen.

    Die Beschlussfassung über die Klarstellungssatzung wird hiermit bekannt gemacht. Gemäß § 34 Abs.6 BauGB und § 10 Abs.3 BauGB (Baugesetzbuch) tritt die Satzung mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

    Die Klarstellungssatzung wird vom Tag der Bekanntmachung während der allg. Dienststunden sowie nach Vereinbarung in der Gemeindeverwaltung Freiensteinau, Alte Schulstraße 5, Eingang Nebengebäude, Bauverwaltung, 36399 Freiensteinau, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt (§ 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB).

    Gemäß § 10a Abs. 2 BauGB wird die Klarstellungssatzung mit Begründung ergänzend auf der Homepage der Gemeinde Freiensteinau www.freiensteinau.de unter der Rubrik Bauen, Gewerbe und Wirtschaft, Unterpunkt Bebauungspläne eingestellt und ergänzend über das Zentrale Landesportal Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/ zugänglich gemacht.

    Freiensteinau, 17.02.2023

    Der Gemeindevorstand

    Der Gemeinde Freiensteinau

    Sascha Spielberger,

    Bürgermeister

     

  • Schöffinnen und Schöffen gesucht

    In allgemeinen Strafsachen und als Jugendschöffe oder -schöffin / Amtszeit 2024 bis 2028


    Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffinnen und Schöffen sowie die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in unserer Gemeinde Frauen und Männer, die am Amtsgericht Alsfeld und Landgericht Gießen als Vertreterinnen/Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.


    pdf Bewerbung Schöffe in allgemeinen Strafsachen.pdf

    pdf Bewerbung Jugendschöffe.pdf
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  • Vernetzung der Angebote Grebenhain und Freiensteinau

    IHRE INTERESSEN UND BEDÜRFNISSE STEHEN IM VORDERGRUND

    In unseren Gemeinden gibt es bereits eine Vielfalt an Angeboten auf die Sie zugreifen können. Kinder und Jugendliche, sowie Eltern und Familien, werden hier zusammengebracht und können als Gruppe miteinander agieren. Diese Palette an Angeboten soll für Sie transparent sein.

     

    Weitere Informationen finden Sie in der PDF-Datei:


    pdf Vernetzung der Angebote.pdf
  • Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen

    Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen

    Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hat den Notfallratgeber „Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen“ veröffentlicht. Das BBK informiert darin über die Vorsorge für den Katastrophenfall und das richtige Handeln bei Katastrophen wie Unwetter, Feuer, Hochwasser oder Gefahrstoffen.

    Den Ratgeber erhalten Sie kostenfrei bei der Gemeinde Freiensteinau.

    Ansprechpartner:
    Herr Knapp
    Tel.: 06666/9600-25
    E-Mail: knapp@freiensteinau.de

  • Integriertes Kommunales Entwicklungskonzept (IKEK)

    Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung im Juli 2022 das folgende integrierte kommunale Entwicklungskonzept (IKEK) als Grundlage für Fördermaßnahmen im Rahmen der Dorferneuerung beschlossen.

  • Beratungsgespräche für Energieberatung der Hessischen Sparaktion

    Jeden Donnerstag von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr per

    Telefon 07173550789 oder per

    Skype live:maier_268

    oder für Terminvereinbarung

    Fa. Sturmius Maier
    Energieberater und Handwerksmeister im SHK
    Sachverständiger der KFW und Bafa
    Regionalenergieberater der Hesa

  • DorfFunk-App für die Gemeinde Freiensteinau

    DorfFunk-App für die Gemeinde Freiensteinau

    DorfFunk ist die Kommunikationszentrale der Regionen!


    Die App DorfFunk ist kostenlos und werbefrei für Android und iOS erhältlich.

    Bürger und Bürgerinnen können ihre Hilfe anbieten, Gesuche einstellen oder einfach zwanglos miteinander plauschen. 

    Mit der DorfFunk-App können Bürger und Bürgerinnen mit der Gemeinde kommunizieren.

    Über das Smartphone erreichen Informationen, amtliche Bekanntmachungen, Informationen von Vereinen und lokalen Geschäften usw. direkt die Bürger und Bürgerinnen.

    Hier gelangen Sie zur Android-App.

    Hier gelangen Sie zur iOS-App.

     

    Mitmachen und losfunken!

  • Deutsche Rentenversicherung Bund

    Deutsche Rentenversicherung Bund

  • Private Bauberatung im Rahmen des Förderprogrammes Dorfentwicklung

    Alle private Interessierten, die in den abgegrenzten Fördergebieten eine Baumaßnahme im Rahmen der Dorfentwicklung planen, bekommen eine Beratung hinsichtlich städtebaulicher, gestalterischer oder landschaftsplanerischer Belange ihres Fördervorhabens.

    Die Beratung ist für die Antragsteller kostenfrei, die Kosten werden im Rahmen einer förderfähigen Maßnahme von der Gemeinde übernommen. Aufgrund einer öffentlichen Ausschreibung ist der Architekt Herr J. Michael Ruhl mit der privaten Bauberatung beauftragt worden. Bitte setzten sie sich wegen der Beratung direkt mit Herrn Ruhl in Verbindung:

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  • Verordnugstext Auenverbund Kinzig


    pdf Verordnungstext Auenverbund Kinzig.pdf

    pdf Übersichtskarte Auenverbund Kinzig.pdf
  • Förderprogramm "Starkes Dorf" – Wir machen mit! - Verlängerung für 2023

    Förderprogramm der Hessischen Staatskanzlei für den ländlichen Raum

    Verlängerung des Programmes für das Jahr 2023

    Dörfer machen Hessen stark! Die Landesregierung unterstützt engagierte Dörfer mit dem Förderprogramm „Starkes Dorf – Wir machen mit!“
    Die Dorfgemeinschaft lebt vom Miteinander, von gemeinsamen Aktivitäten der jungen und älteren Generation sowie vom ehrenamtlichen Engagement. Dörfer mit einer aktiven Bürgerschaft packen Probleme selbst an und können ihre Zukunft selbst gestalten.

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  • Sprechstunde für ukrainische Flüchtlinge

    Die nächste Sprechstunde für ukrainische Flüchtlinge findet am

    Donnerstag den 23.03.2023 von 9:00 -11:00 Uhr im Rathaus statt !

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  • Private Stallzwischenzähler/Landwirtschaft – Ablauf der Eichzeit

    Bei verschiedenen Landwirten/innen wurden Zwischenzähler für den Stallbereich eingebaut.

    Nach Durchsicht unserer Unterlagen ist bei mehreren der privaten Zwischenzähler die Eichzeit in 2022 bereits abgelaufen. Eine Berücksichtigung der privaten Zwischenzähler, im Hinblick auf die Abwassergebühren, kann nur bei gültig geeichten Wasserzählern erfolgen.

    Wir bitten um Überprüfung der Eichgültigkeit und ggf. Austausch der Zwischenzähler.

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