Breitband-Blitzlicht vom 16.12.2022
Der aktuelle dem Rathaus bekannte Sachstand zum Thema Breitband-Ausbau. Die Angaben sind entweder eigene Beobachtungen oder stammen von Angaben der Unternehmen. Weitere Informationen sind bei den Pressestellen bzw. Kundenservice der Unternehmen einzuholen.
Wichtig: Der Ausbau durch Goetel und TNG erfolgt marktgetrieben. D.h. die öffentliche Hand hat eine Neutralitätspflicht und muss allen Beteiligten diskriminierungsfrei gleichermaßen den Zugang zum Markt ermöglichen und allen Beteiligten die öffentlichen Verkehrswege zur Kabelverlegung gleichermaßen zur Verfügung stellen.
Bei der Verlegung von Telekommunikationsleitungen ist die Zustimmung der Gemeinde als Wegebaulastträger notwendig.
Die Zustimmung bezieht sich grundsätzlich auf das „Wie“ der Nutzung der Verkehrswege zu Telekommunikationszwecken, nicht aber auf das „Ob“ der Nutzung.
Die Gemeinde muss Ihre Verkehrswege JEDEM Telekommunikations-Unternehmen diskriminierungsfrei zur Verfügung stellen.