Ausbruch im Vogelsbergkreis - Vogelsbergkreis verhängt Aufstallungspflicht für Geflügelhaltungen in Ober-Moos
Sammelstelle für Elektrokleingeräte
Der nächste Sammeltermin ist am Samstag, 12. Oktober 2024
Abfallentsorgung auf dem Friedhof in Freiensteinau
Die Friedhofsverwaltung musste feststellen, dass auf dem Grüngutsammelplatz auf dem Friedhof in Freiensteinau vermehrt Plastikabfälle und Restmüll entsorgt werden.
Dabei wurden unter anderem widerrechtlich entsorgt:
Kränze von Bestattungen Blumentöpfe aus Plastik und Ton Grabvasen Einweghandschuhe
Außer den vergänglichen Abfällen der Grabbepflanzung sind alle Plastikabfälle sowie Restmüll und sonstige Abfälle wie Kränze, Gestecke, Blumentöpfe, etc. über die privaten Abfallgefäße zu entsorgen.
Das Entsorgen von Plastik- und Hausabfällen auf der Grüngutsammelstelle stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Diese kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Um in diesen Fällen ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten zu können, sind wir auf sachdienliche Hinweise von Zeugen angewiesen. Wer hierzu konkrete Angaben machen kann, möchte sich bitte mit der Gemeindeverwaltung, Frau Leibold, 06666-960026 oder leibold@freiensteinau.de, in Verbindung setzen.
Der Grüngutabfall kann nicht mehr als solcher verwertet werden, wenn er mit sonstigen Abfällen vermischt wird. Der Müll ist zu Lasten der Allgemeinheit durch die Gemeinde aufwendig zu trennen und der fachgerechten Entsorgung zu zuführen. Wir bitten Sie daher um Rücksicht und um Einhaltung der Regeln.
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Freiensteinau
Sascha Spielberger Bürgermeister
Verpachtung von gemeindeeigenen Grundstücken in der Gemeinde Freiensteinau
Flogende Flurstücke stehen ab dem 01.01.2025 zur Verpachtung:
Novellierung des Landschaftsschutzgebietes „Auenverbund Kinzig“
Die endgültige Festsetzung wurde im Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 30/2024 veröffentlicht und ist somit am 21.06.2024 in Rechtskraft getreten.
In der Zeit vom 08.12.2022 bis zum 27.01.2023 lag der Verordnungsentwurf offen. Privatleute als auch die Gemeinde Freiensteinau haben teilweise umfangreiche Stellungnahmen und Änderungswünsche vorgebracht.
Eine Berücksichtigung dieser Eingaben fand weitestgehend nicht statt. Insbesondere wo sich das Landschaftsschutzgebiet mit Natura 2000 – Gebieten (FFH-Gebiete) teilweise überschneiden, wurde eine gemeinsame Abgrenzung gefordert. Ferner wurden Freiräume zu den Ortslagen gefordert. Beide Forderungen wurden nicht berücksichtigt.
Die Verordnung, als auch die Abgrenzungskarten, finden sie auf der Website des RP Darmstadts unter folgendem Link:
Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hat den Notfallratgeber „Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen“ veröffentlicht. Das BBK informiert darin über die Vorsorge für den Katastrophenfall und das richtige Handeln bei Katastrophen wie Unwetter, Feuer, Hochwasser oder Gefahrstoffen.
Den Ratgeber erhalten Sie kostenfrei bei der Gemeinde Freiensteinau.
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