Novellierung des Landschaftsschutzgebietes „Auenverbund Kinzig“
Die endgültige Festsetzung wurde im Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 30/2024 veröffentlicht und ist somit am 21.06.2024 in Rechtskraft getreten.
In der Zeit vom 08.12.2022 bis zum 27.01.2023 lag der Verordnungsentwurf offen. Privatleute als auch die Gemeinde Freiensteinau haben teilweise umfangreiche Stellungnahmen und Änderungswünsche vorgebracht.
Eine Berücksichtigung dieser Eingaben fand weitestgehend nicht statt. Insbesondere wo sich das Landschaftsschutzgebiet mit Natura 2000 – Gebieten (FFH-Gebiete) teilweise überschneiden, wurde eine gemeinsame Abgrenzung gefordert. Ferner wurden Freiräume zu den Ortslagen gefordert. Beide Forderungen wurden nicht berücksichtigt.
Die Verordnung, als auch die Abgrenzungskarten, finden sie auf der Website des RP Darmstadts unter folgendem Link:
https://rp-darmstadt.hessen.de/umwelt-und-energie/naturschutz/schutzgebiete/landschaftsschutzgebiete
Freiensteinau, 15.08.2024
Sascha Spielberger
Bürgermeister