Frostsicherung der Wasserzähler
Mit Beginn der kalten Jahreszeit möchten wir wiederum alle Anschlussnehmer auf die Gefahren hinweisen, die durch Frosteinwirkung an den Wasserversorgungsanlagen auf den Grundstücken entstehen können.
Nach den Bestimmungen der Wasserversorgungssatzung haben alle Wasserabnehmer auf dem gesamten Grundstück die notwendigen Frostschutzmaßnahmen zu treffen.
Es genügen schon wenige Handgriffe bzw. Vorsichtsmaßnahmen, um unangenehme kostspielige Schäden zu vermeiden:
Nicht benötigte Leitungen, wie z. B. Gartenleitungen oder Leitungen im Hof oder Ställen, Dachbodenräumen oder Garagen, frühzeitig im Spätherbst absperren und bis zum Hauptsperrhahn vollständig entleeren. Das Entleerungsventil sollte ständig geöffnet bleiben.
Außentüren und Fenster von Kellerräumen mit Wasserleitungen und –zählern geschlossen halten. Zerbrochene oder undichte Scheiben ersetzen. Türen abdichten, damit Luftdurchzug vermieden wird (ggf. Heizung einrichten).
Besonders frostgefährdete Leitungsteile, wie Kellerleitungen, Ventile und Wasserzähler, sollten mit Isolierstoffen umwickelt werden. Hierzu eignen sich am besten Stroh, Säcke, Torfmull, Sägespäne, Holz- oder Glaswolle. Die Dämmstoffe sind unbedingt trocken zu halten.
Wasserzählerschächte im Freien gut abdecken und durch Einlegen von Stroh gefüllten Säcken oder anderen Isolierstoffen gegen Frosteinwirkung schützen. Absperrhähne und Wasserzähler sollten zugänglich bleiben. Deshalb darf der Dämmstoff auf eine herausnehmbare Einlage (Holzplatte mit Griff) gelagert werden.
Bei mehreren Wochen Abwesenheit, beispielsweise in Ferien- und Wochenendhäusern empfiehlt es sich, die Thermostatventile der Heizkörper aller Räume wenigstens auf Frostschutz (*) einzustellen. Ist dies nicht möglich, müssen die Wasserleitungen auch im Wohnungsbereich entleert werden. Hierzu ist der Haupthahn abzustellen und alle Zapfstellen zu öffnen, bis die Steigleitungen leer sind.
Sollte es dennoch einmal zu einem Einfrieren von Wasserleitungen kommen, eignen sich heißes Wasser, heiße Tücher, Heizmatten oder Heizlüfter zum Auftauen. Um größere Schäden abzuwenden, sollte sicherheitshalber ein Installateur als Fachmann zur Hilfe gerufen werden. Denn eingefrorene Leitungen sind umgehend aufzutauen, da die Sprengwirkung des Eises mit der Ausweitung des Eispfropfens wächst.
Auf gar keinen Fall Infrarotstrahler oder offenes Feuer, wie Kerzen, Schweiß-, Löt- oder Gasbrenner verwenden. In diesem Fall riskiert man nicht nur das Platzen der Leitung, sondern auch noch einen Brandschaden.
Aufgefrorene oder beschädigte Wasserzähler sind umgehend der Gemeinde zu melden.
Undichte Leitungen, defekte Spülkästen und tropfende Wasserhähne führen zu höheren Verbrauchswerten. Das Wasser, das im Leitungsnetz hinter dem Wasserzähler verloren geht, gilt als Verbrauch des Haushaltes. Wir bitten Sie, in regelmäßigen Zeitabständen den Wasserzähler selbst zu kontrollieren. Es empfiehlt sich die Zählerstände zu notieren und mit den vorhergehenden Werten zu vergleichen. Anhaltende Fließgeräusche im Bereich des Wasserzählers können auf eine undichte Stelle hinweisen. In diesem Falle sollte ein Installateur schnell informiert werden.
Freiensteinau, 27.11.2024
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Freiensteinau
Sascha Spielberger
Bürgermeister