Amtliche Bekanntmachung Nr. 4 - Haushalts- und Finanzwirtschaft der Gemeinde Freiensteinau
Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2025
Gemäß § 97 Abs. 2 der Hess. Gemeindeordnung liegt der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2024 in der Zeit vom
16. Januar 2025 bis einschließlich 24. Januar 2024
während der Sprechzeiten oder nach Vereinbarung im Rathaus, Alte Schulstraße 5, 36399 Freiensteinau, Zimmer 2 (Andrea Quall), zur Einsicht aus.
Die Sprechzeiten der Verwaltung sind:
Montag und Mittwoch bis Freitag | von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Dienstag | von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr. |
Freiensteinau, den 10.01.2025
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Freiensteinau
Sascha Spielberger
Bürgermeister