Amtliche Bekanntmachung Nr. 9 - Ausscheiden und Nachrücken Ortsbeirat Radmühl
Der Wahlbewerber für die Wahl des Ortsbeirates Radmühl,
Herr Dieter Straulino,
wohnhaft Vogelsbergstraße 13,
36399 Freiensteinau
ist durch seinen Tod aus dem Ortsbeirat ausgeschieden.
Das Ausscheiden aus dem Ortsbeirat Radmühl gemäß § 34 Abs. 1 Hess. Kommunalwahlgesetz (KWG) habe ich festgestellt.
Gem. § 34 Abs. 1 KWG rückt der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen an die Stelle des Ausscheidenden.
Da der Wahlvorschlag erschöpft ist, stelle ich gemäß § 34 Abs. 3 KWG das Leerbleiben des Sitzes fest. Die gesetzliche Mitgliederzahl vermindert sich für die Wahlzeit entsprechend auf fünf Mitglieder.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Veröffentlichung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter, Alte Schulstraße 5, 36399 Freiensteinau, einzureichen.
Freiensteinau, 07.02.2024
gez. Sascha Spielberger
Bürgermeister und Gemeindewahlleiter