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Rathaus & Politik in Freiensteinau

Amtliche Bekanntmachung Nr. 12 - Bauleitplanung der Gemeinde Freiensteinau, Ortsteil Ober-Moos

Ergänzungssatzung „Friedhofsweg“ gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB - 2. Änderung

Inkrafttreten der Satzung gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Freiensteinau hat in ihrer Sitzung am 01.02.2024 die Ergänzungssatzung „Friedhofsweg“ - 2. Änderung im Ortsteil Ober-Moos gemäß § 10 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu gebilligt.

Der Geltungsbereich liegt im Osten des Ortsteiles, südlich der Straße Am Moosbach und ist der nachfolgenden Übersichtsskizze zu entnehmen.

Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB tritt die Satzung mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Die Ergänzungssatzung „Friedhofsweg“ - 2. Änderung sowie die Begründung hierzu werden während der üblichen Dienststunden in der Gemeindeverwaltung Freiensteinau, Alte Schulstraße 5, Eingang Hauptgebäude, Finanzabteilung, 36399 Freiensteinau, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Ãœber den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt (§ 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB). Gemäß § 10a Abs. 2 BauGB werden die Unterlagen der rechtskräftigen Ergänzungssatzung mit Begründung ergänzend in das Internet eingestellt und können auf der Homepage der Gemeinde unter https://www.freiensteinau.de/bauen-gewerbe-wirtschaft/bebauungsplaene.html sowie über das zentrale Internetportal des Landes Hessen https://bauleitplanung.hessen.de eingesehen werden.

Das Verfahren wurde i.S.d. § 34 Abs. 6 BauGB gemäß § 13 BauGB durchgeführt. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB ist die Ergänzungssatzung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt worden, eine zusammenfassende Erklärung gemäß § 10a Abs. 1 BauGB, in der über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung in der Satzung berücksichtigt wurden, erfolgt nicht.

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis der Satzung und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs gemäß § 215 Abs.1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Satzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.


Freiensteinau, 01.03.2024

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Freiensteinau

Sascha Spielberger
Bürgermeister

 

Ãœbersichtskarte Plangebiet:

Ergänzungssatzung Friedhofsweg Ober Moos

 

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