Navigation

A+ A- A

Rathaus & Politik in Freiensteinau

Amtliche Bekanntmachung Nr. 39 - Ablesen der Wasserzähler zum 30.11.2024 - Selbstablesung

Die Ortsdiener und Ortsdienerinnen der Gemeinde Freiensteinau verteilen in dieser Woche Ablesezettel (außer im Kernort Freiensteinau), damit sie ihre Wasserzähler selbständig ablesen und melden können.

Den zum 30.11.2024 abgelesenen Wasserzählerstand können Sie über die Homepage der Gemeinde Freiensteinau (www.freiensteinau.de) direkt in ein Formular eintragen. Hierzu klicken Sie den Wasserhahn auf der Startseite an. Es muss für jeden Zähler (auch für die privaten Zwischenzähler) eine Meldung abgegeben werden. Bitte nur die vollen m³ ohne Kommastellen angeben.

Die handschriftlich ausgefüllten Ablesezettel können Sie uns per Post, Fax (06666/9600-24) oder per Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) zukommen lassen.

Bitte melden Sie Ihre Zählerstände bis zum 09.12.2024, da sonst zum Zwecke der Abrechnung die Wasserverbräuche auf Basis des Vorjahres geschätzt werden müssen.


Freiensteinau, 20.11.2024

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Freiensteinau

Sascha Spielberger
Bürgermeister

Empfehlen

Gemeinde Freiensteinau

Alte Schulstraße 5
D-36399 Freiensteinau

+49 (0) 6666-9600-0

+49 (0) 6666-9600-24

info@freiensteinau.de

Öffnungszeiten

NUR nach Terminvereinbarung:

Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag:
08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag: 15:00 - 18:00 Uhr

Samstag: 09:00 - 11:00 Uhr
(nur für Berufstätige nach vorheriger Terminvereinbarung)

TOP