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Rathaus & Politik in Freiensteinau

Amtliche Bekanntmachung Nr. 14 - Bauleitplanung der Gemeinde Freiensteinau, Ortsteil Reinhards

Bebauungsplan „Am Jungerts“ sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich

Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.2 Baugesetzbuch (BauGB) – Entwurfsoffenlage

(1) Die Gemeindevertretung der Gemeinde Freiensteinau hat am 16.05.2024 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die Entwurfsoffenlage zum Bebauungsplan „Am Jungerts“ sowie der Flächennutzungsplanänderung in diesem Bereich beschlossen.

(2) Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der FNP-Änderung liegt am südöstlichen Ortsrand des Ortsteiles Reinhards und ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen. Er umfasst in der Flur 1 die folgenden Flurstücke: 71, 72/1 und 72/2 in der Gemarkung Reinhards.

(3) Im Ortsteil Reinhards besteht die Nachfrage und der Bedarf nach einzelnen Baugrundstücken. Anwohnende des Ortsteiles sind daher an die Gemeinde herangetreten und haben den Bedarf an einer kleinflächigen und bedarfsgerechten Weiterentwicklung am Ortsrand signalisiert. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Freiensteinau hat am 12.09.2022 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung einer Ergänzungssatzung in den Bereichen „Am Erbgut“ und „Am Jungerts“ gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB im Ortsteil Reinhards beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich erfasste hierbei einen Bereich im Nordwesten und einen am südöstlichen Ortsrand von Reinhards. Es wurde eine freiwillige frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Hieraus ergab sich die Umstellung der Verfahrensart von einer Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB in einen Bebauungsplan im zweistufigen Regelverfahren. Im laufenden Planverfahren ist zudem die nordwestliche Teilfläche aufgrund von Verfügbarkeit und Bauinteresse entfallen, sodass der räumliche Geltungsbereich zum Entwurf nur noch den Bereich am südöstlichen Ortsrand erfasst. Das Verfahren wurde folglich mit Beschluss vom 16.05.2024 zum Entwurf umgestellt und die bereits erfolgte Beteiligung als frühzeitige Beteiligung angerechnet.

Planziel ist unverändert die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Baugrundstück im Bereich „Am Jungerts“. Zur Ausweisung gelangt, analog den angrenzenden Nutzungen, ein Dörfliches Wohngebiet im Sinne des § 5a BauNVO. Das Gebiet bildet eine Fortentwicklung der südöstlichen (Wohn-)Bebauung des Ortsteiles. Mit der vorliegenden Planung soll eine bedarfsgerechte und kleinflächige Entwicklung von Bauflächen im dörflichen Kontext planungsrechtlich vorbereitet werden. Hierdurch wird der vorhandene Siedlungskörper moderat ergänzt. Die Planziele gelten analog für die Änderung des Flächennutzungsplanes, welche im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB erfolgt.

(4) Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB muss eine Umweltprüfung durchgeführt werden, in der die voraussichtlich erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB in die Begründung des Bebauungsplanes bzw. der FNP-Änderung zu integrieren. Die Unterrichtung nach § 3 Abs.1 und § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte gemäß den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) und diente im Hinblick auf die Ermittlung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, die jetzt im Umweltbericht dokumentiert und zusammen mit den umweltrelevanten Stellungnahmen im Internet veröffentlicht und in der Gemeindeverwaltung ausgelegt werden.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor:

a) Umweltbericht mit integriertem landschaftspflegerischem Planungsbeitrag. Der Umweltbericht umfasst neben einem einleitenden Kapitel zu den Inhalten, Zielen und Festsetzungen des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplanänderung, der Einordnung des Plangebietes und den in den einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Zielen des Umweltschutzes, eine Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung einschließlich der Maßnahmen zu ihrer Vermeidung und Verringerung. Die Betrachtung der umweltrelevanten Schutzgüter und Informationen umfasst in § 1 Abs.6 Nr.7a-j BauGB:

  • Boden und Wasser: Charakterisierung von Bodentypen und Bodeneigenschaften, insgesamt ist bei Durchführung der vorliegenden Planung der Eingriff auf das Schutzgut Boden als gering zu bewerten, sowie Hinweise zur Erosionsgefährdung der Böden. Insgesamt ergibt sich für das Schutzgut Wasser ein geringes Konfliktpotenzial.
  • Klima und Luft: Auswirkungen des Plangebietes für die Kalt- und Frischluftbildung sowie das Lokal- bzw. Kleinklima. Die geplante Bebauung und Nutzung wird voraussichtlich zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen hinsichtlich der bestehenden und zu erhaltenden bestmöglichen Luftqualität führen.
  • Biotop- und Nutzungstypen: Bestandsbeschreibung der Biotop- und Nutzungstypen, Eingriffsbewertung, Beschreibung des naturschutzrechtlichen Ausgleichs, auch innerhalb des Plangebietes.
  • Artenschutzrechtliche Belange: Bestandsbeschreibung, Verweise auf gesetzliche Regelungen zum Artenschutz. Aus fachgutachterlicher Sicht stehen der Planung unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Maßnahmen keine artenschutzrechtlichen Konflikte entgegen.
  • Natura-2000-Gebiete und sonstige Schutzgebiete: Das Plangebiet befindet sich nicht in einem Natura 2000-Gebiet. Das nächstgelegene Natura 2000-Gebiet ist das FFH-Gebiet und liegt in rd. 30 m südwestlicher Entfernung zum Plangebiet. Darüber hinaus befindet sich das Landschaftsschutzgebiet „Auenverbund Kinzig“ südlich des Plangebietes. Beeinträchtigungen auf die Schutz- und Erhaltungsziele von Natura 2000- sowie sonstigen Schutzgebieten bei Umsetzung des Vorhabens sind nicht zu erwarten.
  • Gesetzlich geschützte Biotope und biologische Vielfalt: Gesetzlich geschützte Biotope sind weder innerhalb noch angrenzend des Plangebietes vorhanden. Feststellung keiner erheblichen nachteiligen Wirkungen des Plangebietes für die biologische Vielfalt.
  • Landschaft: Auswirkungen der Planung auf das Landschafts- bzw. Ortsbild, Eingriffsbewertung. Das Landschaftsbild im Plangebiet ist durch die vorhandene wohnliche Nutzung bereits vorbelastet, es sind keine erheblichen Auswirkungen auf das Landschaftsbild zu erwarten.
  • Mensch, Wohn- und Erholungsqualität: Erhebliche negative Einflüsse auf die Belange Wohnen bzw. Siedlung sind insgesamt voraussichtlich nicht zu erwarten. Darüber hinaus wird die Gesamtheit der Wege um das Plangebiet herum erhalten. Insgesamt sind daher keine nachteiligen Auswirkungen auf den Aspekt Erholung zu erwarten. Immissionsschutzrechtliche Konflikte sind nicht zu erwarten.

Hinzu kommt eine Eingriffs- und Ausgleichsbewertung zu dem durch den Bebauungsplan bauplanungsrechtlich vorbereiteten Eingriff in Natur und Landschaft. Im Plangebiet wird eine Fläche mit dem Entwicklungsziel Extensivgrünland festgesetzt. Die Aufwertung der Fläche dient auch dem Ausgleich des durch den Bebauungsplan verursachten Eingriffs. Das Restdefizit von 12.719 Biotopwertpunkten wird durch die Zuordnung einer Ökokontomaßname des gemeindlichen Ökokontos kompensiert. Bei der Ökokontomaßnahme handelt es sich um Waldumbau Laubwald in der Gemarkung Salz. Dabei wird das Flurstück 41tlw. in der Flur 2, Gemarkung Salz zugeordnet.

Ferner umfasst der Umweltbericht Angaben zu Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der nachteiligen Auswirkungen der Planung, zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung der Planung, zu alternativen Planungsmöglichkeiten sowie zur Überwachung der Umweltauswirkungen, die aufgrund des Bauleitplans auftreten können.

Als weitere umweltbezogene Informationen liegen vor:

b) Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Plan Ö) in Bezug auf die Tiergruppen Vögel, Fledermäuse, Reptilien und Maculinea-Arten. Aus der Analyse sind als artenschutzrechtlich besonders zu prüfende Vogelarten Feldsperling, Grünfink, Star, Turmfalke und Wacholderdrossel sowie als artenschutzrechtlich besonders zu prüfende Fledermausarten Braunes Langohr, Fransenfledermaus, Bartfledermaus, Brandtfledermaus, Kleinabendsegler, Rauhautfledermaus und Zwergfledermaus hervorgegangen. Dementsprechend sind artenschutzrechtliche Konflikte möglich. Artenschutzrechtlich besonders zu prüfende Reptilien und Maculinea-Arten wurden nicht nachgewiesen. Hinweise zu artenschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen; aus fachgutachterlicher Sicht stehen der Planung unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Maßnahmen keine artenschutzrechtlichen Konflikte entgegen.

c) Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind folgende Stellungnahmen mit umweltrelevanten Informationen eingegangen bzw. umweltrelevante Themen angesprochen worden:

  • Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement Schotten: Hinweise zum Umgang mit Emissionen.
  • Kreisausschuss Vogelsbergkreis, Amt für Wirtschaft und den ländlichen Raum: Hinweise auf Belange der Landwirtschaft und mögliche Kompensationsmaßnahmen. Anregung zur Festsetzung von Photovoltaikanlagen für Dächer.
  • Kreisausschuss des Vogelsbergkreises, Brandschutz: Hinweise zum Umgang mit Löschwasserversorgung. Hinweis zur Errichtung und Erhalt öffentlich-rechtlicher Verkehrswege für Feuerlösch- und Rettungsfahrzeuge.
  • Kreisausschuss des Vogelsbergkreises, Untere Naturschutzbehörde: Hinweis auf mögliche Vorkommen mit artenschutzrechtlicher Relevanz. Hinweise zur Eingriffsminimierung und Kompensation.
  • Kreisausschuss des Vogelsbergkreises, Wasser- und Bodenschutz: Allgemeine Hinweise zum Umgang mit Grund- und Niederschlagswasser. Kein Hinweis auf Altflächen im Geltungsbereich.
  • RP Darmstadt, Kampfmittelräumdienst: Kein Hinweis auf Vorkommen von Bombenblindgängern. Hinweise zum Umgang im Falle eines Auftretens.
  • RP Gießen, Obere Landesplanungsbehörde: Hinweis auf Vereinbarkeit der Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Flächen.
  • RP Gießen, Oberirdische Gewässer, Hochwasserschutz: Hinweis auf das Thema Starkregen.
  • RP Gießen, Kommunale Abfallwirtschaft, Abfallentsorgungsanlagen: Kein Hinweis auf Deponien im Plangebiet. Hinweise zum Umgang von Bodenaushubmaterial bei Erdarbeiten.
  • RP Gießen Landwirtschaft: Hinweise zum Plangebiet aufgrund der Hochwertigkeit der Böden und Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen. Hinweis auf Alternativenprüfung.
  • RP Gießen, Bauleitplanung: Hinweise zur Wahl der Verfahrensart und der Prägung durch die nähere Umgebung.

Die umweltrelevanten Stellungnahmen werden zusammen mit der Umweltprüfung (Umweltbericht), in der die Aspekte der Kompensation und Regelungen nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und dem Hess. Naturschutzgesetzes behandelt sind, im Internet auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht und ergänzend in der Verwaltung ausgelegt.

(5) In Ausführung des § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) werden die Planunterlagen des Bebauungsplanes und der FNP-Änderung (Plankarte und Begründung) einschließlich Umweltbericht sowie Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag und den o.g. umweltrelevanten Stellungnahmen in der Zeit vom 03.03.2025 – 11.04.2025 einschließlich im Internet unter der Adresse https://www.freiensteinau.de/bauen-gewerbe-wirtschaft/bebauungsplaene.html veröffentlicht und können ebenfalls über das zentrale Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/ eingesehen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Gemeindeverwaltung Freiensteinau, Alte Schulstraße 5, Eingang Hauptgebäude, Untergeschoss, 36399 Freiensteinau.

Diese können zu folgenden Zeiten oder nach Vereinbarung eingesehen werden:

Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 08:00 - 12:30 Uhr
Montag und Mittwoch von 13:15 - 16:45 Uhr
Dienstag                                                                                 von 13:15 - 18:00 Uhr
Donnerstag                                                                             von 13:15 – 17:15 Uhr
Freitag von 08:00 – 13:15 Uhr

Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder zur Niederschrift, abgegeben werden können. Die elektronische Abgabe der Stellungnahmen ist zum Beispiel unter der E-Mail-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! möglich.

(6) Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

(7) Für die FNP-Änderung gilt, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

(8) Das Planungsbüro Fischer aus 35435 Wettenberg ist gemäß § 4b BauGB mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens beauftragt.

 

Übersichtskarte (genordet, ohne Maßstab):

Jungerts Karte

 

Freiensteinau, 21.02.2025

 

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Freiensteinau

Sascha Spielberger
Bürgermeister

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Gemeinde Freiensteinau

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D-36399 Freiensteinau

+49 (0) 6666-9600-0

+49 (0) 6666-9600-24

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